--- In stadtverkehr-austria-fotos@y..., "Gerald Svetelsky (gmx)" <c1.111@g.=
..> wrote:
> haidi0 schrieb:
>
> > Setzt sich der eigene Gleiskörper nach der Kreuzung fort oder hat die
> > Straßenbahn diesen beim Einfahren in die Kreuzung verlassen?
>
> Es ist kein Gleiskörper, sondern ein Bahnkörper. Und er endet kurz vor
> der Kreuzung.
>
> Anmerkung: Ein Gleiskörper ist durch nicht schienengebundene Fahrzeuge
> befahrbar, ein Bahnkörper nicht.
Dann könnts aber blöd ausschauen für den Straßenbahnfahrer, weil:
§19 Abs 6 STVO sagt:
(6) Fahrzeuge im fließenden Verkehr haben den Vorrang gegenüber
Fahrzeugen, die von Nebenfahrbahnen, von Fußgängerzonen, von
Wohnstraßen, von Haus- oder Grundstücksausfahrten, von Garagen, von
Parkplätzen, von Tankstellen, von Feldwegen oder dgl. kommen.
Da haben dann auch Schienenfahrzeuge Wartepflicht, wenn sie den eigenen Gle=
iskörper/Bahnkörper verlassen.
LG
Hannes