"haidi0" wrote:
> Dann könnts aber blöd ausschauen für den Straßenbahnfahrer, weil:
>
> §19 Abs 6 STVO sagt:
> (6) Fahrzeuge im fließenden Verkehr haben den Vorrang gegenüber
> Fahrzeugen, die von Nebenfahrbahnen, von Fußgängerzonen, von
> Wohnstraßen, von Haus- oder Grundstücksausfahrten, von Garagen, von
> Parkplätzen, von Tankstellen, von Feldwegen oder dgl. kommen.
>
> Da haben dann auch Schienenfahrzeuge Wartepflicht, wenn sie den
eigenen Gle=
> iskörper/Bahnkörper verlassen.
und was ist dann der bahnkörper nach dem gestz ?
ich glaub wohl weder grundstücksausfahrt noch tankstelle, und weißt
eh, schienenfahrzeuge haben fast immer vorrang, außer sie haben eine
tafel, biegen links ab oder haben vorrang, sonst müßte ja eine
eisenbahn auf einem bahnübergang auch warten, wenn ein auto kommt.
mfg
luki