--- In stadtverkehr-austria-fotos@y..., "luki32" <luki.seidl@g...>
wrote:
> "haidi0" wrote:
>
> > Dann könnts aber blöd ausschauen für den Straßenbahnfahrer, weil:
> >
> > §19 Abs 6 STVO sagt:
> > (6) Fahrzeuge im fließenden Verkehr haben den Vorrang gegenüber
> > Fahrzeugen, die von Nebenfahrbahnen, von Fußgängerzonen, von
> > Wohnstraßen, von Haus- oder Grundstücksausfahrten, von Garagen,
> > von
> > Parkplätzen, von Tankstellen, von Feldwegen oder dgl. kommen.
> >
> > Da haben dann auch Schienenfahrzeuge Wartepflicht, wenn sie den
> > eigenen Gle=
> > iskörper/Bahnkörper verlassen.
>
> und was ist dann der bahnkörper nach dem gestz ?
> ich glaub wohl weder grundstücksausfahrt noch tankstelle, und weißt
> eh, schienenfahrzeuge haben fast immer vorrang, außer sie haben
> eine
> tafel, biegen links ab oder haben vorrang, sonst müßte ja eine
> eisenbahn auf einem bahnübergang auch warten, wenn ein auto kommt.
Wennst mir nicht glaubst, dann glaub bitte dem Straßenbahnjournal:
http://come.to/strabjournal
dann: Signal
dann: Straßenbahn
dann: wichtige Bestimmungen.
Ich würde es so ausdrücken: Verkehr auf Verkehrsflächen, die nur für
bestimmte Verwendungen bestimmt sind, zählen nicht zum Fließverkehr:
* Radfahrwege
* eigener Gleiskörper (wozu auch Straßenbahnschleifen zählen, wenn
sie "in der Natur" angelegt sind z.B. Baumgarten), nicht aber, wenn
sie immer auf der Fahrbahn verbleiben (um den Häuserblock).
* Nebenfahrbahnen (sind nur zum Zu- und Abfahren betimmt). Daher auch
keine Nachrangtafeln notwendig.)
* Wohnstraßen (wie Nebenfahrbahnen)
Na und natürlich Ausfahren von Grundstücken (dazu zählen aber auch
Tankstellen und alles andere Angeführte).
Eisenbahn fällt nicht unter die Straßenverkehrsordnug sondern unter
das Eisenbahngesetz etc.
LG
Hannes