1868
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[bearbeiten] Wien
1867 - 1868 - 1869 | Kalender Wien
[bearbeiten] Wiener Tramway-Gesellschaft
Diesmal meldet sich aber kein neuer Bewerber um eine Tramwaykonzession. Da in den Tageszeitungen schon heftigst Beschwerde über die Verschleppung der Straßenbahnangelegenheiten geführt wird, sieht sich die Gemeinde gezwungen, mit dem Vertrag vom 7. März 1868 die städtische Konzession für sämtliche in Wien zu errichtenden Pferdebahnen an die Firma Schaeck-Jaquet & Compagnie zu vergeben. Laut diesem Vertrag sind Pferdebahnen innerhalb von drei Bauperioden zu errichten, und zwar:
I. Linien der ersten Bauperiode:
- Ringstraße, Franz-Josephs-Quai in der beiläufigen Länge von 2500 Klafter
- Aspernbrücke, Asperngasse, Praterstraße, Praterstern und Nordbahnhof, Schwimmschul-Allee zu den Bädern und Feuerwerks-Allee zu den Kaisermühlen in der beiläufigen Länge von 2364 Klafter
- Radetzkybrücke, Radetzkystraße, Pragerstraße, Franzenskettenbrücke, Franzenskettenbrückenstraße, zum Praterstern in der beiläufigen Länge von 623 Klafter
- Stubenring, Stubenthorbrücke, Landstraßer Hauptstraße, St. Marxerlinie in der beiläufigen Länge von 1360 Klafter
- Kolowratring, Schwarzenberggasse, Schwarzenbergbrücke, Rennweg nach St. Marx und und Fasangasse zur Südbahn in der beiläufigen Länge von 2096 Klafter
- Kärntherring, Kärntherstraße, Elisabethbrücke, Wiedner Hauptstraße, Favoritenstraße zum Südbahnhof in der beiläufigen Länge von 1953 Klafter
- Wiedner Hauptstraße von der Paulanerkirche über die Matzleinsdorferstraße zur Matzleinsdorferlinie in der beiläufigen Länge von 997 Klafter
- Ringstraße, Hundsthurmer-Linie.
- Erste Alternative: Elisabethbrücke, Wienstraße, Schulhaus, Hundsthurmerstraße in der beiläufigen Länge von 1310 Klafter
- Zweite Alternative: Operngasse, Magdalenenstraße, Rudolfsbrücke, Kettenbrückgasse, Margarethnerstraße, Hundsthurmerstraße in der beiläufigen Länge von 1018 Klafter
- Burgring, Burggasse, Breitegasse, Siebensterngasse, Stiftgasse, Mariahilferstraß:e zur Mariahilfer Linie in der beiläufigen Länge von 1117 Klafter
- Schottenring - Hernalserlinie 800 Klafter
- Alserstraße Schlösselgasse, Laudongasse, Reitergasse, Floriangasse, Albertgasse, Josefstädterstraße, Blindengasse zur Lerchenfelderlinie 804 Klafter
- Schottenring - Währingerstraße zur Linie in beiläufiger Länge von 700 Klafter
- Währingerstraße, Nußdorferstraße in der beiläufigen Länge von 561 Klafter
II. Linien der zweiten Bauperiode:
- Lastenstraße von der Radetzkybrücke zum Donaukanal in der beiläufigen Länge von 2950 Klafter
- Radetzkystraße, hintere Zollamtsstraße, Invalidenstraße, Ungargasse zum Rennweg in der beiläufigen Länge von 495 Klafter
- Kolowratring, Schwarzenberggasse, und -Brücke, Heugasse, zum Südbahnhof in der beiläufigen Länge von 680 Klafter
- Wallgasse, Kaiserstraße, Blindengasse zur Lerchenfelderlinie in der beiläufigen Länge von 1360 Klafter
- Spitalgasse, Währinger- und Alserstraße verbindend in der beiläufigen Länge von 435 Klafter
- Augartenbrücke, untere und obere Augartenstraße, Taborstraße, große Stadtgutgasse zum Praterstern in der beiläufigen Länge von 1084 Klafter
- Karmeliterplatz, Taborstraße nach Zwischenbrücken in der beiläufigen Länge von 1080 Klafter
III. Linien der dritten Bauperiode:
- Alserbachstrße in die Brigittenau, einerseits mit Anschluß an die Augartenlinie (II,6), andererseits bis zur Jakobstraße in der beiläufigen Länge von 1502 Klafter
- Porzellangasse, Berggasse, einerseits mit Anschluß an die Augartenbrücke und Franz Josephs-Quai, andererseits über die Roßerlände zum Stroheck in der beiläufigen Länge von 1240 Klafter
- Franzensbrücke, Weißgärberlände, Rasumofskygasse, Erdbergerstraße zur Erdbergerlinie in der beiläufigen Länge von 1590 Klafter
- (Wallgasse), Mollardgasse, Brückengasse, Gumpendorferstraße, Windmühlgasse, Mariahilferstraße in der beiläufigen Länge von 1205 Klafter
- Burggasse von der Breitengasse angefangen bis zur Kaiserstraße in der beiläufigen Länge von 640 Klafter
Wichtige Bestimmungen dieses Vertrages sind u.a.:
- Doppelgleis, nur in Ausnahmefällen einfaches Gleis (§7)
- Normalspur (§8)
- Bestes Material für alle Bestandteile, Schienen aus Puddelstahl
- Pflasterung der betreffenden Straß durch die Gesellschaft, wenn die Gemeinde dies wünscht (§11)
- Verbreiterung der Straße auf Kosten des Unternehmens, wenn das der Gemeinderat als notwendig erachtet (§15)
- Die Kosten für notwendige Brückenverbreiterungen hat die Tramwaygesellschaft zu tragen (§16)
- Vor einer Eröffnung einer Strecke ist ist sie von einem Gemeinderatorgan zu untersuchen (§17)
- Die Tramwaygesellschaft ist nicht berechtigt, Einspruch gegen Kreuzungen mit anderen Bahnen zu erheben (§19)
- Der Gemeinderat muss die Art der Wagen genehmigen (§23)
- Es dürfen maximal zwei Pferde zum Ziehen eines Wagens verwendet werden, nur bei starken Steigungen ist ein drittes Vorspannpferd erlaubt (§24)
- Güterbeförderung nur zwischen 23 und 6 Uhr (§25)
- Fahrpreis maximal 10 Kreuzer (§27)
- Verkehr nach allen Richtungen von 6 bis 23 Uhr, Maximalintervall 10 Minuten auf den Hauptlinien, Ein- und Aussteigen überall möglich, Stehplätze sind nicht erlaubt(!) (§28)
- Der Fahrplan ist dem Gemeinderat zur Genehmigung vorzulegen. Es sind direkte Wagen zwischen allen Punkten des Netzes zu führen, deren Verbindung keinen spitzen Winkel bildet (§29)
- Die Unternehmung haftet für jeden von ihr verursachten Schaden (§30)
- Neue Erfindungen und Verbesserungen sind auf Wunsch des Gemeinderates einzuführen
- Der Bau hat spätestens vier Monate nach Unterzeichnung des Vertrages zu beginnen und muss nach vier Jahren beendet sein (§36)
- Die Unternehmung hat fünf Prozent der Bruttoeinnahmen an die Gemeinde abzuführen (§37)
- Die Gesellschaft hat jährlich 1 Gulden pro Sitzplatz an die Stadtkassa für den Armenfonds zu bezahlen (§38)
- Nach Ablauf der Vertragsdauer steht es der Gemeinde frei, entweder den Betrieb zu übernehmen oder die Unternehmung zur Beseitigung der Anlagen zu veranlassen (§40)
Schaeck-Jaquet & Compagnie überträgt diesen Vertrag und ihre Konzession sowie die bereits erbaute Pferdebahnlinie an die Wiener Tramway-Gesellschaft, die sich am 29. April auf Grund der Statuten vom 24. April konstituiert. Die Gründungsmitglieder waren neben den schon erwähnten Konzessionswerbern Louis Roget, Louis Lullin, Adolph Galopin, Carl Zimmermann, Gustav von Dreyhausen (der hier erstmals in offiziellen Dokumenten genannt wird), Anton Bergmiller und Samuel Hahn.
Der Gemeinderat genehmigt nach den Sitzungen vom 21. April, 24. April und 30. April die Trasse über den Ring zum Praterstern und das k.k. Obersthofmeisteramt die Fortsetzung zu den Freibädern bei der Donau. Die Arbeiten dafür werden noch Anfang Mai aufgenommen, so dass am 30. Juni die Strecke
- Schottentor - Ring - Julius-Raab-Platz - Aspernbrückengasse - Praterstraße - Lassallestraße bis zu den Bädern (Donauufer bei Reichsbrücke)
eröffnet werden kann. Für diese Strecke werden erstmals 25 Plätze für Haltestellen kommissioniert.
An Fahrbetriebsmitteln beschafft die Gesellschaft in diesem Jahr die Sommerwagen 34 - 77, 88 - 99 und 106 - 119 sowie die Winterwagen 78 - 87, 100 - 105 und 120 - 125. In der Folge verordnet der Gemeinderat auf Grund der Erfahrungen mit der Linie Schottentor - Hernals und mit Berufung auf §15 des Vertrages die Legung von Doppelgleisen bei allen genehmigten Linien. Für die Tramwaygesellschaft bedeutet das weitere große Ausgaben, da dazu auch Häusereinlösungen notwendig werden. Im Jahre 1868 werden noch die folgenden Strecken zur Genehmigung vorgelegt:
- Ring - Favoritenstraße - Südbahnhof
- Ring - Döbling
- Ring - Hundsthurmerlinie
- Alser Straße - Reitergasse - Kaiserstraße - Mariahilferlinie
- Schottenring - Franz Josephs-Quai - Aspernbrücke
- Burgring - Mariahilferstraße - Hietzing
Das Finanzministerium führt am 30. August eine Fahrkartengebühr ein. Die Tramwaygesellschaft versucht nun, diese Gebühr von den Fahrgästen über eine Fahrpreiserhöhung von 1 Kreuzer einzuheben. Der Gemeinderat untersagt dies aber und ordnet an, dass der bisher eingenommene unrechtmäße Zuschlag dem Armenfonds zukommt.
[bearbeiten] Graz
1867 - 1868 - 1869 | Kalender Graz
Nach dem Antrag von 1865 gab es noch vier weitere Ansuchen um die Errichtung einer Pferdetramway, daher wurden in den Gemeinderatssitzungen vom 10. Juli und 25. Juli die Grundsätze für die Errichtung einer Pferdebahn in Graz beschlossen. Dabei wurden vor allem die zu befahrenden Strecken festgelegt (in Klammern die heutigen Namen):
- Linien der 1. Bauperiode:
- a) Südbahnhof (= Hauptbahnhof) - Köflacher Bahnhof - Annenstraße - Murplatz (= Südtiroler Platz) - Fischplatz (= Grieskai) - Albrechtsbrücke (= Tegetthoffbrücke) - Albrechtsgasse - Hauptplatz - Herrengasse - Jakominiplatz - Gleisdorfer Gasse - Holzplatz (= Kaiser-Josef-Platz) - Glacisstraße - Wickenburggasse - Mühlganggasse (= Körösistraße) - Steinbruchmaut (= Maut Andritz)
- b) Abzweigungen durch die Leonhard- oder Elisabethstraße zum Hilmteich und die Heinrichstraße bis zur Zuckerraffinerie (Hausnr. 44)
Diese Linien mussten längstens 6 Monate nach der Unterzeichnung des Vertrags mit der Gemeinde begonnen werden und innerhalb eines Jahres vollendet werden.
- Linien der 2. Bauperiode:
- a) Köflacher Bahnhof - Rösselmühlgasse - Griesplatz - Radetzkybrücke - Jakominiplatz - Jakominigasse (= Conrad-von-Hötzendorf-Straße) zum Raaber Bahnhof (= Ostbahnhof) und Abzweigung in der Moserhofgasse nach St. Peter
- b) Südbahnhof (= Hauptbahnhof) - Lendplatz - Ferdinands-Kettenbrücke (= Keplerbrücke) - Wickenburggasse
- c) Griesplatz - Karlau - Puntigam
- Linien der 3. Bauperiode:
- a) St. Peter - Waltendorf - Morellenfeldgasse - Merangasse
- b) Holzplatz (= Kaiser-Josef-Platz) - Manellstraße - Moserhofgasse
Die Linien der 2. und 3. Bauperiode enthielten Straßen, die zum damaligen Zeitpunkt noch nicht gebaut oder ausgebaut waren, so dass die Linien dort mit der Errichtung der jeweiligen Straßen eingerichtet werden sollten.
Als Grundlage für eine Bau- und Betriebsordnung wurde die der Wiener Tramway-Gesellschaft herangezogen.
Zur Unterzeichnung eines Vertrags kam es erst im darauf folgenden Jahr.
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