[W] Notbesteckung

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Aufnahmezeitpunkt
1981-02-xx
Dateigröße
110352
Breite
815
Höhe
506
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Aufnahmezeitpunkt
1981-02-xx
Dateigröße
148741
Breite
822
Höhe
523
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Aufnahmezeitpunkt
1981-02-xx
Dateigröße
113890
Breite
812
Höhe
511

Hallo!

Als gegen Ende Februar die Einstellung der traditionellen Ringlinien sowie
der Linie 43 und deren Ersatz durch die neugeschaffenen Linien 1 und 2
unmittelbar bevorstand, machte sich damals ein drastischer
Signalscheibenschwund bemerkbar. So griff man zu der Notlösung eine
Innenbestecktafel hinter das Stirnwandfenster zu stellen. Durch die damals
gültige Straßenbahnverordnung 1957 war diese Vorgangsweise keineswegs
gedeckt, da deren Paragraph 27 lautet:

§ 27. (1) Das erste Fahrzeug eines fahrplanmäßigen, der Personenbeförderung
dienenden Zuges muß an der vorderen Stirnwand und an der Rückseite an der
höchsten Stelle in der Mitte oder rechts seitlich ein Liniensignal tragen.
Dieses muß so beleuchtbar sein, daß es bei klarer Sicht auch bei
aufgeblendeten Scheinwerfern des Fahrzeuges auf 100 m Entfernung deutlich
erkennbar ist.

Bild 1: 4760+1028 als Linie A auf der Ringstraße vor dem Parlament.

Bild 2: 4516+1316 als Linie 43 in der Hernalser Hauptstraße kurz nach der
Wattgasse.

Bild 3: Der gleiche Zug Anfang März nun wieder mit Signalscheiben als neue
Linie 2 vor dem Parlament.

LG, Karl

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