>Sogar Züge mit abgerissenem Wechselblinker dürfen mit Fahrgästen
>einziehen. Da ist die Gefahr viel größer, weil Notbremsungen drohen
>durch Nichtsichtbarkeit eines Abzweigwunsches für die übrigen
>Verkehrsteilnehmer.
>
>Grüße, Gerald
Bei abgerissenen Wechselblinker kommt es auch immer darauf an, welcher Wechselblinker es ist. Denn im Normalfall fährt der Zug auch am kürzesten Weg auf den Bahnhof. Und das als Sonderzug.
Aber klar gibt es immer wieder Ausnahmen
Baron