"Michael Vitecek" <verkehrsblaetter@g...> wrote:
>
> Beförderungsbedingungen anno 1914.
Beförderungsbedingungen anno 2003 (Punkt N.1.i):
: i) In den Anlagen und Fahrzeugen sind den
: Fahrgästen alle Handlungen und Tätigkeiten
: verboten, die andere Personen belästigen oder
: in ihrer Sicherheit gefährden könnten
: (insbesondere das Handarbeiten mit Strick-
: oder Häkelnadeln in den Fahrbetriebsmitteln
: der WL, der WLB und im Kraftfahrlinienverkehr).
Ciao
Andreas René