Re: [W] Gefährliche Hutnadeln

"Michael Vitecek" <verkehrsblaetter@g...> wrote:
>
> Beförderungsbedingungen anno 1914.

Beförderungsbedingungen anno 2003 (Punkt N.1.i):

: i) In den Anlagen und Fahrzeugen sind den
: Fahrgästen alle Handlungen und Tätigkeiten
: verboten, die andere Personen belästigen oder
: in ihrer Sicherheit gefährden könnten
: (insbesondere das Handarbeiten mit Strick-
: oder Häkelnadeln in den Fahrbetriebsmitteln
: der WL, der WLB und im Kraftfahrlinienverkehr).

Ciao

Andreas René

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