--- In stadtverkehr-austria-fotos@yahoogroups.com, Bolhar-
Nordenkampf Ferdinand <bol@a...> wrote:
> Nein, nein, das ist ein PKW, den jeder mit einem B-Führerschein
fahren kann. Hab' ich auch schon - bei meinem letzten Umzug -
gemacht.
Die Defintion eines LKWs hat nichts mit der Tonnage zu tun,
widrigenfalls so manches Verkehrzeichen keinen Sinn machen würde:
http://www.wien.gv.at/verkehr/organisation/images/52_07aag.gif
(Fahrverbot für LKW über 2,5 Tonnen)
Dass man den Unfall-Klein-LKW (Kennzeichenendung KT) trotzdem mit
dem B-Schein lenken darf, ist davon unbeschadet und freilich wahr.
Vor kurzem habe ich sogar ein führerscheinfreies Fahrzeug gesehen,
welches über eine Ladefläche verfügt hat. Wie man dieses Ding jedoch
benennt, ist auch mir schleierhaft (rotes Moped-Kennzeichen).
Die Statistik Austria (die nimmt's mit Begriffsdefinitionen
bekanntlich immer recht genau) unterscheidet übrigens wie folgt -
diese Unterscheidung ist vor allem von steuerrechtlicher Relevanz:
Personenkraftwagen KI. M1:
Ein Kraftwagen, der nach seiner Bauart und
Ausrüstung ausschließlich oder vorwiegend zur
Beförderung von Personen bestimmt ist und
außer dem Lenkerplatz für nicht mehr als acht
Personen Plätze aufweist.
Lastkraftwagen KI. N:
Ein Kraftwagen, der nach seiner Bauart und
Ausrüstung ausschließlich oder vorwiegend zur
Beförderung von Gütern oder zum Ziehen von
Anhängern auf für den Fahrzeugverkehr bestimmten
Landflächen bestimmt ist, auch wenn
er in diesem Fall eine beschränkte Ladefläche
aufweist, ausgenommen Sattelzugfahrzeuge.
Aus diesem Grund kann sogar ein Golf zum (Fiskal-)LKW erklärt
werden, indem man die hinteren Scheiben überklebt und die Sitzreihe
entfernt. Man glaubt garnicht, wieviele Solarien und Boutiquen einen
(abschreibungsfähigen) LKW-Fuhrpark haben ... ;-)
Thomas