> > Und wenn ja, wieso kann es sein, dass auf reinen Dr.-
> > Richard- Linien, wo auch Dr.-Richard die Konzession hat,
> > Wiener-Linien-Fahrscheine gelten?
>
> das Zauberwort heißt Tarifgemeinschaft, es werden eigene
> Fahrscheine ausgegeben, jedoch VOR-Fahrscheine anerkannt.
> Diese Linien sollte eine entsprechende Tafel haben
> ("In Tarifgemeinschaft mit..." statt "Im Auftrag der WiLi").
>
Meine Frage dürfte etwas missverstanden worden sein. Dass es auf B-Linien
diese (genaugenommen einseitige) Tarifgemeinschaft gibt (Wiener Linien
Fahrscheine werden auf B-Linien anerkannt, aber Fahrscheine, die in B-
Linien verkauft werden, gelten nicht in A-Linien) ist mir schon bekannt. -
Es ging hier aber darum, dass hier festgestellt wurde, dass für die Linien
76A bis 79A und 90A bis 98A, die ja A-Linien sind, (und demnach die Wiener
Linien die Konzession haben müssten), eben doch Dr-Richard auch die
Konzession habe (und diese Linien _nicht_ im Auftrag der Wiener Linien
betrieben würden). Und diesbezüglich kam dann meine Frage, wie es jetztbei
den Linien 76A bis 79A und 90A bis 98A wirklich ist.
mfg
Bernhard