> >> Nicht unbedingt. Den Fahrgast interessiert (wenn überhaupt) ja nur,
> >> ob Kurzstreckenfahrscheine (WiLi) oder Binnenstreckenfahrscheine
> >> (Dr.R) gültig sind.
> >>
> >> Und für alle A-Linen gilt: "Es gelten die Tarifbestimmungen der
> >> Wiener Stadtwerke - Verkehrsbetriebe".
>
> > Also gelten jetzt für die 76A bis 79A und 90A bis 98A
> > Linien die
> > Fahrscheine der Wiener Linien oder nicht? Wenn nein,
> > warum sind es dann A-
> > Linien? Und wenn ja, wieso kann es sein, dass auf reinen Dr.-Richard-
> > Linien, wo auch Dr.-Richard die Konzession hat,
> > Wiener-Linien-Fahrscheine
> > gelten?
>
> Soviel ich das verstande habe:
>
> A-Linien: Betreiber WVB - können aber den Betrieb an andere Firmen
> "outsourcen". Das heißt, die anderen Firmen stellen gegen Bezahlung den
> Wagenpark einer oder mehrerer Linien, fahren aber für die WL. Route und
> Fahrplan sind von den WL vorgegeben. Somit gelten die
> Tarifbestimmungen der
> WL und es werden auch Fahrscheine der WL ausgegeben. Das hat mit dem
> eingesetzten Wagenpark nichts zu tun; in die Regel führen die Busse zur
> besseren Erkennung die Tafel "Im Auftrag der Wiener Linien" mit sich.
>
> B-Linien: Betreiber ist das jeweilige Verkehrsunternehmen,
> das hierfür eine
> Konzession besitzen muß und im Rahmen derer auch Fahrplan und
> Streckenführung festlegen kann. Es kann entsprechend seinen Vereinbarungen
> mit den WL deren Fahrscheine akzeptieren oder eben auch nicht akzeptieren
> (in Wien akzeptieren natürlich alle). Beim Fahrer
> kaufen kann man jedoch nur
> Fahrscheine des betreffenden Unternehmens, die dann natürlich auch nur auf
> den unternehmenseigenen Linien gelten.
>
> Daher kannst du auf den 7xA und 9xA Linien mit WL-Fahrausweisen fahren, da
> die Linien - wenn auch mit einem fremden Wagenpark - von den WL betrieben
> werden.
>
> So, bitte um Korrektur, falls ich was durcheinandergebracht habe.
>
Danke für die ausführliche Erklärung. Bezüglich Linien 76A bis 79A und 90A
bis 98A hat aber hier jemand in den Raum gestellt, dass bei diesen der
Betrieb eben _nicht_ im Auftrag der Wiener Linien erfolge, da Dr.-Richard
nicht nur den Betrieb führe, sondern auch die Konzession besitze. Darauf
hin kam der Einwand, dass auf diesen Linien trotzdem die Tarifbestimmungen
der Wiener Linien gelten ... Uns so stellt sich eben die Frage, wie es bei
diesen Linien nun wirklich ist ... ?
mfg
Bernhard