Thomas Theisinger:
> Das gleiche, was alle Zusatztafeln dieser Welt bringen: Transparenz und Rechtssicherheit. Würde es unter Fahrverboten nicht das "ausgenommen Anrainer" geben oder bei Halteverboten "ausgenommen [Rollstuhlsymbol] [amtliches Unterscheidungskennzeichen]" , würden eines Tages alle dort durchfahren oder dort parken. Den Bescheid, der bei den Anrainern oder beim Rollstuhlfahrer zu Hause liegt, können die anderen Autofahrer nämlich nicht sehen, nur die wiederholte (augenscheinlich ungeahndete) Nichteinhaltung durch (einige) andere.
Da ist ein ganz wesentlicher Unterschied:
Bei "ausgenommen Anrainer" muss der Anrainer (oder Taxilenker oder
Zubringer) nicht bei einer Behörde um Erlaubnis bitten. Es gilt
prinzipiell für jeden, auf den zu der gegebenen Zeit der Begriff
"Anrainer" zutrifft.
Bei der Brücke ist das anders: Hier muss eine Ausnahme genehmigt sein,
die an bestimmte Bedingungen geknöpft ist. Selbst, wenn die Bedinungen
zufällig auf jemand Anderen zutreffen, darf er trotzdem nicht fahren,
weil die Behörde eben nicht ihm die Ausnahme genehmigt hat.
Daher ist eine Zusatztafel unnötig, wenn durch das Nichtanbringen
derselben anderen Vekehrsteilnehmern keine Gefahren durch die Unkenntnis
erwachsen.
Grüße, Gerald
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