AW: [stvrkr-a-fotos] Broschüre von der ]Ybbser Strassenbahn

Gerald Svetelsky:

>> Ich habe gestern in meiner Broschüre nachgesehen - auf der ersten Innenseite findet sich der
>> Hinweis "Jeder Nachdruck, auch auszugsweise, verboten". Ich bin zwar kein Experte auf diesem
>> Gebiet, würde aber annehmen, dass dies das Erstellen von Kopien, auch in elektronischer Form
> > ausschließt. Mit dem Einscannen wird's daherwohl nichts.
>
> Nicht alle Hinweise auf Produkten entsprechen auch der Rechtslage. Z.B.
> "Ersatz nur des Materialwerts" auf Fotoauftragstaschen. Wenn du
> nachweisen kannst, dass du extra für die Fotos einen hohen Aufwand auf
> dich genommen hast, kommst du vor Gericht locker mit deiner
> Forderung durch.
>
> Zum persönlichen Gebrauch sind von allen "Originaldatenträgern" beliebig
> viele Kopien erlaubt, sofern du dich legal im Besitz dieser befindest,
> ausgenommen Software. (Hier liegt das Eigentum nämlich beim Hersteller,
> und der "Käufer" ist nur Inhaber des Nutzungsrechts und
> Eigentümer einer Kopie.) Kopien dürfen nicht weitergegeben werden.
>
> Eigentum: vollständige Verfügungsgewalt über einen Gegenstand oder einen
> vertraglich definierten Teil davon Besitz: vorübergehende bzw. vom Eigentümer eingeschränkte
> Verfügungsgewalt
> Inhaberei: verliehenes Recht (Pass"inhaber": des Rechts, die Grenze zu
> überschreiten)

Hm. Und was ist jetzt die Quintessenz daraus? Dürfte ich jetzt aus dieserBroschüre
Fotos einscannen und in der Fotokiste veröffentlichen (trotz dieses Hinweises), oder nicht?

LG, Ferry
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Ing. Ferry Bolhar-Nordenkampf
A-1010 Vienna / AUSTRIA
E-mail: bol@adv.magwien.gv.at

"Wenn hier einer schuld ist, dann immer nur der Computer."

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