> Frage meinerseits zum Copyright bei Bildern.
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> Wie sieht die Rechtslage aus, wenn ich Bilder habe, wo auf der
> Rückseite ein Copyrighthinweis drauf ist, ich aber mit Sicherheit
> sagen kann, daß der Copyrightinhaber bereits verstorben ist? Dürfen
> diese dann im Internet veröffentlicht werden oder nicht?
Darüber haben wir bereits in den letzten Tagen diskutiert. Da Kopien
nicht weitergegeben werden dürfen, darf geschütztes Material auch nicht
ohne Zustimmung veröffentlicht werden.
Harald Jahn beruft sich auf ein Buch eines "Rechtsgelehrten", wonach
gewöhnliche Reportagefotos eine Schutzzeit von 30 Jahren ab
Aufnahmedatum aufweisen.
Grüße, Gerald