--- In stadtverkehr-austria-fotos@yahoogroups.com, "Karl Holzinger"
<karli1944@y...> wrote:
> Danke Manfred. Wie ich immer behauptet habe, keine Rede von einem
> grundsätzlichen Verbot des Rückwärtsfahrens, sondern nur von den
dafür
> notwendigen Begleitmaßnahmen.
>
> LG, Karl
Hallo!
Als Draufgabe hier ein Ausschnitt aus der Bedienungsanleitung für
die Typen E2 und c5 (ebay machts möglich ;-), dürfte aber aus der
Anfangszeit des E2 stammen, da die Seiten schreibmaschingeschrieben
sind):
Rückwärtsfahren (Fahren auf dem falschen Gleis):
Bis 35m ist das Rückwärtsfahren ohne deckmann mit einem "E2" (+"c5")
Zug grundsätzlich erlaubt, wenn von dem an der Zugspitze
befindlichen Rangierfahrschalter gefahren werden kann, die
Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h darf dabei nicht überschritten
werden.
Muß ein "E2" (+"c5") Zug zurückgefahren werden (z. B. nach
Überfahren einer Weiche), hat der Fahrer die Fahrgäste mit der
Durchsage "Betriebsstörung, bitte nicht aussteigen" davon zu
verständigen. Es darf keine Türfreigabe gegeben werden. Der
Kippschalter "Federspeicher" ist auf "voll" und der Umkehrhebel
auf "Rangieren" zu schalten und abzuziehen. Der Fahrer hat den
Triebwagen über die Tür 1 zu verlassen und diese mit der
Außendrucktaste zu schließen.
Am Beiwage ist die Tür 3 händisch zu öffnen und nach dem Einsteigen
sofort wieder händisch zu schließen. Wenn sich der Fahrer nicht an
der Zugspitze befindet ist das Rückwärtsfahren ohne Deckmann
verboten.
Das Rückwärtsfahren über mehr als 35 m (Fahrt auf falschem Gleis)
sowie Rückwärtsfahren ohne Fahrerplatzwechsel oder vom Rangierpult
des Triebwagen mit vorgeschaltetem Beiwagen, ist nur nach den
bestehenden Vorschriften (Streckensicherung, Deckmann) gestattet.
Beim Rückwärtsfahren ohne Fahrerplatzwechsel muß
sich der Umkehrhebel in der Stellung "Automatik" - Rückwärts
befinden.
Rangierfahrt, Rangierfahrt mit vorgeschaltetem Beiwagen:
Eine Rangierfahrt ist grundsätzlich von dem an der Spitze liegenden
Rangierfahrschalter des Zuges durchzuführen.
Bei geschlossener Tür 1 hat der Fahrer den Umkehrhebel
auf "Rangieren" zu schalten. die Türfreigabe einzuschalten und den
Umkehrhebel abzuziehen. Am Rangierfahrschalter ist der Umkehrhebel
aufzustecken ("Br. 1") und in die Stellung "01' zu schalten. Dadurch
wird auf Rangierbetrieb umgerüstet und die
eventuell geöffnete Tür 1 beim Fahrerplatz geschlossen. Nach ca. 3
Sekunden ist die TUr neben dem Rangierfahrschalter zu öffnen - ist
die Umrüstung auf Rangierbetrieb ordnungsgemäß erfolgt. darf die
Schwenkstufe dieser Tür nicht ausfahren; der Fahrer hat sich zu
Überzeugen. daß alle Türen des Zuges geschlossen und alle
Schwenkstufen eingefahren sind.
Vor Ingangsetzen des Zuges sind die
Rangierfahrschalterstellungen "Br. 1 " (Federspeicherbremse TW und
BW) und "Br. 2" (Federspeicherbremse TW und BW und Schienenbremse)
zu erproben. Bei einer Rangierfahrt auf öffentlicher Verkehrsfläche
oder wenn eine Rangierfahrt nicht vom Rangierfahrschalter an der
Zugspitze durchgeführt werden kann (Fahrerplatz oder
Rangierfahrschalter des Triebwagens mit vorgeschaltetem Beiwagen),
hat die Zugsdeckung nach den bestehenden Vorschriften zu erfolgen.
Liebe Grüße
Manfred
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