Re: [stvkr-a-fotos] Schneeverwehungen in Wien [Teil 3]

>>> Wobei ein öffentlicher Platz nicht durch die Eigentumsverhältnisse
kategorisiert wird, sondern ob er normalerweise ohne Ansehen der Person
und ohne zusätzlicher Bedingungen (Eintritt etc.) allgemein zu betreten
werden darf. Das gilt somit auch für U-Bahnstationen etc. (lediglich der
Betrieb darf nicht gestört werden).<<<

Nein, das stimmt nicht. ZB ist der Garten Schönbrunn privat und darf nicht für kommerzielle Aufnahmen genutzt werden. Dasselbe gilt zB für den Pratervorplatz (!). In London hatte ich zuletzt eine mühsame Diskussion neben der Tower Bridge, weil ich mit Stativ fotografiert hae. Da rennt ein privater Wachdienst rum und hat Instruktionen das zu verhindern, weil es Eigentum der Developer-Gesellschaft ist.

Die Sache mit Schönbrunn hat in der Bildagenturszene große Wellen geschlagen, angefangen mit dem Blödsinn hat die Stiftung, die die deutschen Schlösser verwaltet - das wurde auch schon zu deren Gunsten durchjudiziert.

Harald A. Jahn, www.tramway.at

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