RE: [stvkr-a-fotos] [W] der Letzte

Hallo!

> On Behalf Of h2.international

> darf ein/eine medienrechts anwalt/anwältin ohne zustimmung der angeblich geschädigten
> partei klagen?

Ohne Mandat kann ein Anwalt nicht klagen - egal ob Medienrecht, Urheberrecht
oder sonst ein anderes Verfahren. Er braucht ein klares Mandat, was
sowohl mündlich als auch schriftlich erteilt werden kann.

> Wie kann mensch denn ein veröffentlichtes digitales bind stehlen?
> Es steht doch zur verfügung, ganz im vergleich zu den juwelen in omas schrank oder dem
> computer vor meiner nase, in meiner wohnung - diese dinge können nicht so leicht
> dupliziert werden und sind ja auch nicht öffentlich zugänglich.

Nur weil ein Foto bspw. in einem Medium oder an einem Ort mit der
Erlaubnis des Urhebers publiziert wurde, heißt es nicht, dass der
Urheber für jegliche Publizierung die Nutzungserlaubnis erteilt hat.

Ein Beispiel: Ich fotografiere ein Foto für Medium A - um es etwas
praxisrelevant klingen zu lassen - nehmen wir an, den Standard. Jetzt
ist es publik, das Foto ist in der Allgemeinheit verfügbar. Deshalb
darf aber nicht jemand das Bild von der Website des Standard klauben
und dann in seine Website einbauen, ohne beim Rechteinhaber bzw.
Urheber (Fotografen) ein Nutzungsrecht zu erwerben.
Das ist eindeutig gesetzlich im Urheberrecht geregelt. Gesetze existieren
nicht ohne Grund - eines der Gründe dafür ist bspw. die Honorierung der
Fotografien bzw. der Leistung beim Fotografen, der auch von etwas
Leben muss.

> Ein veröffentlichtes digitales bild ist in sich, meiner interpretation nach kein geistiges
> eigentum des/der urhebers/urheberin mehr - selbiges wird mit der öffentlichkeit geteilt -,

Da spricht das Urheberrecht andere Worte. Ich empfehle das
ausgiebige Studium davon - gerade Fotografien, die eine gewisse
Werthöhe erfüllen sind geistige Schöpfungen und fallen somit
in die Urheberschaft des Fotografen - jener kann dann bestimmen
was wo und wie mit seinem Foto passiert - er darf es bspw. für
die Fotokiste hier zur Verfügung stellen, dies bedeutet aber nicht,
dass jetzt ein Mitglied dieser Liste oder ein Fremder das Foto
nehmen darf und Postkarten damit erzeugt oder auch Plakate für
irgend eine Aktion.

> nur die idee an eimer gewissen stelle, mit einer gewissen belichtung abzudrücken kann
> dem/der fotografen/fotografin zugeschrieben werden, und solange sich die stelle auf
> öffentlichem grund befindet kann da auch jede/r hingehen und nocheinmal abdrücken.

Ja und?

> Es ist kein automobil das oder autobus den mensch einem/einer besitzter/besitzerin
> wegnehmen oder in dessen physischer einzigartigkeit beschädigen kann. Eine kopie eines
> digitalen bildes das ausgedruckt und beschmiert oder in einem bildbearbeitungsprogramm
> verändert (und veröffentlicht) wird ist nicht gleichzusetzen mit einem auto das beschmiert
> oder zerkratzt wird,
> es ist als kopiere mensch sich auf magische weise das besagte fahrzeug und zerkratze
> dann die kopie.

Diese Auffassung - genauso auch das oben beschriebene von Dir - ist ein
etwas befremdender Urheberrechts - bzw. eigentlich der Nichtexistenz des
Urheberrechtes. Das dieses Urheberrecht existiert hat seine guten Gründe.

> Und bei cc steht dann noch dabei "dies ist eine kopie vom fahrzeug mit
> den kennzeichen XY, zugelassen auf AB, die ich zerkratzt habe. Wenn jemensch das
> zerkratzte duplikat von diesem fahrzeug auf magische weise kopieren und zb mit farbe
> überschütten will, so kann sie/er dies tun, unter der bedingung bei veröffentlichung die
> urheber/innen der quellen dazuzuschreiben und das magische kopieren und
> weiterverändern ihres/seines mit farbe übergossenen duplikats zu erlauben, genauso wie
> es mir von AB durch cc erlaubt wurde. Achja, und dass mensch bitte eventuell davon
> absiehst das kreative resultat zu kommerzialisieren!"

?! Die Creative Common Lizenz ist eine Möglichkeit das Nutzungsrecht in
einen gewissen Maße freizugeben bzw. die Fotografien zu verbreiten. Sie stellen
aber keinen Ersatz für das Urheberrecht dar.

> das geschriebene gilt in erster linie für intendierte objektfotos, bei fotos mit personen
> drauf kommt nämlich noch das recht am eigenen (ab)bild dazu!

Ja und? Das Urheberrecht kennt keinen Unterschied ob Personen drauf sind, Autos,
Häuser oder auch nichts als eine Leere mit 3 Bäumen.

> ich hoffe ich habe unterhalten.

Eine etwas seltsame Unterhaltung - oder seltsame Auffassung des Urheberrechts.

Grüße
Andi

--
Andreas Pöschek
www.viennaphoto.at

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