Bolhar-Nordenkampf Ferdinand schrieb:
> Ich habe gestern in meiner Broschüre nachgesehen - auf der ersten Innenseite findet sich der
> Hinweis "Jeder Nachdruck, auch auszugsweise, verboten". Ich bin zwar kein Experte auf diesem
> Gebiet, würde aber annehmen, dass dies das Erstellen von Kopien, auch in elektronischer Form
> ausschließt. Mit dem Einscannen wird's daherwohl nichts.
Nicht alle Hinweise auf Produkten entsprechen auch der Rechtslage. Z.B.
"Ersatz nur des Materialwerts" auf Fotoauftragstaschen. Wenn du
nachweisen kannst, dass du extra für die Fotos einen hohen Aufwand auf
dich genommen hast, kommst du vor Gericht locker mit deiner Forderung durch.
Zum persönlichen Gebrauch sind von allen "Originaldatenträgern" beliebig
viele Kopien erlaubt, sofern du dich legal im Besitz dieser befindest,
ausgenommen Software. (Hier liegt das Eigentum nämlich beim Hersteller,
und der "Käufer" ist nur Inhaber des Nutzungsrechts und Eigentümer einer
Kopie.) Kopien dürfen nicht weitergegeben werden.
Eigentum: vollständige Verfügungsgewalt über einen Gegenstand oder einen
vertraglich definierten Teil davon
Besitz: vorübergehende bzw. vom Eigentümer eingeschränkte Verfügungsgewalt
Inhaberei: verliehenes Recht (Pass"inhaber": des Rechts, die Grenze zu
überschreiten)
Grüße, Gerald