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>> Er nimmt bei Unfällen verletzte Personen
>> nicht auf ...?
>
> Da muss ich dich leider enttäuschen. Das ist nicht verboten, jedoch muss
> vor einer Veröffentlichung ggf. die Erlaubnis der verletzten Person
Vielleicht schlecht ausgedrückt. Klar ist es nicht verboten, nur sollte man allein schon aus Pietät keine Aufnahmen machen, wo man Verletzte Personen womöglich noch eingeklemmt in Fahrzeugen und schmerzverzerrten Gesich sieht. Da kann man den Blickwinkel auchso wählen, dass man zwar die Person sieht, nicht jedoch ddas Gesicht, bzw die offensichtlichen Verletzungen
>> Weiters sollte er, wenn er schon Verfehlungen des Personales
>> fotografiert/filmt, dieses dann nicht veröffentlichen.
>
> Warum nicht? Wo steht, dass das verboten ist? Da das Personal im Dienst
> ist, kann die Verfehlung sogar ein gesteigertes Interesse der
> Öffentlichkeit begründen! (Nein, normalerweise mache ich das nicht.)
> Nach deiner Meinung gäbe es keine Zeitungen mehr, weil über
> "Verfehlungen" nicht berichtet werden dürfte. Das würde dann nämlich
> natürlich für alle Amtsträger etc. gelten.
>
> Grüße, Gerald
Auch hier habe ich nie behauptet, dass dies verboten ist. Nur muss man unbedingt ein Foto machen, wenn ein Fahrer ohne Sicherheitsweste eine Weiche stellt?
Bei gravierenden Vergehen bin ich sogar bei dir. Nur gibt es zum Beispiel auch einen Fahrgast, der Verfehlungen vom Personal mit dem Handy aufnimmt und anstatt dass er den WL das Material gibt, damit die WL etwas gegen den Fahrbediensteten in der Hand haben, stellt er das ins Internet und prangert die WL an, dass sie nichts gegen die Missstände machen. Und das ist, wie ich finde der falsche Weg
Baron