--- In stadtverkehr-austria-fotos@y..., "Ludwig Seidl"
<luki.seidl@g...> wrote:
> ich hätte da eine andere frage. wenn wie auf der simmeringer
> hauptstraße ein linienbus den selbstständigen gleiskörper befährt,
> würde mich die vorrangregelung interessieren. wenn man von der
> hauptfahrbahn über den selbstständigen gleiskörper abbiegt hat man
> nachrang gegenüber der bim, das ist klar. aber autos, die den
> selbstständigen gleiskörper befahren, kommen aus dem ruhenden
verkehr
> (weil sie ja nur zm zufahren diesen befahren dürfen) und haben
damit
> nachrang gegenüber den abbiegern. wie schauts dann mit dem
> linienomnibus aus, er ist ja auch nur ein "auto".
> luki
Ich kenne die exakte Situation dort nicht (Verkehrszeichen) und
außerdem bin ich kein Jurist, aber einige Gedanken habe ich schon
dazu:
Tja, gilt das jetzt als
1) Nebenfahrbahn
2) selbständiger Gleiskörper, auf dem auch Autos fahren dürfen.
3) oder als Hauptfahrbahn
1)(Nebenfahrbahn) Der Linienbus hätte Nachrang, dürfte eigentlich gar
nicht durchfahren, außer um zu einer Haltestelle zuzufahren, da aber
auch nur auf dem kürzestmöglichen Weg. Hier gilt dann auch der
Nachrang für die anderen Fahrzeuge - aber da hätte die Straßenbahn
auch Nachrang! (die einzige Ausnahme der Straßenbahn im §19 StVO ist
ja im Haupttext: "Straßenbahnen auch dann, wenn sie von links kommen".
2) selbständiger Gleiskörper, der auch von nicht Schienenfahrzeugen
befahren werden darf: Ist ein echter Spezialfall, aber da muss man
annehmen, dass der sebständige Gleiskörper über die Kreuzungen
hinweggeht und die Abbieger den selbständigen Gleiskörper übersetzen.
Da würde für die PKW und Linienbusse gleiches gelten: Fahren sie
gerade weiter, dann hätten sie Vorrang, verlassen sie den Gleiskörper
(durch Abbiegen), dann hätten sie Nachrang (Einordnen in den
Fließverkehr) - Das gilt ja auch für die Straßenbahn: hat auch
Nachrang, wenn sie den eigenen Gleiskörper verläßt (SL 60
stadtauswärts, Kaiser Franz Josef-Straße oder stadteinwärts,
Geßlgasse/Maurer Langegasse).
3) Ist dieser Fahrbahnbereich mit den Verkehrszeichen "Einbahn"
und "Einfahrt verboten" beschildert, so handelt es sich um keine
Nebenfahrbahn, sondern um eine Hauptfahrbahn, dann darf duchgefahren
werden und es gilt normaler Rechtsvorrang, d.h. die von
der "normalen" Hauptfahrbahn rechts oder links abbiegenden haben
diesen Fahrzeugen gegenüber Nachrang!
Liebe Grüße
Hannes
Für ganz Ortsunkundige:
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hier parken Fahrzeuge
=================Straßenbahngleis=====u. Linienbusse======
======Linienbusse======und========Straßenbahngleis========
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Fahrspur stadtauswärts Ludwig möchte z.B.
hier rechts abbiegen
Fahrspur stadteinwärts
___________ _____hier parken Fahrzeuge_ __________
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