"Gerald Kempel" wrote:
> Der Bus ist mit einem anderen PKW zusammengekracht, ich
> bin damals zufällig vorbeigekommen.
> Inzwischen gibt es dort eine Hinweistafel auf den
> Rechtsvorrang, allerdings vor der Unterführung.
ich bin selber autofahrer und kenn auch diese stelle, aber es stimmt
mich inzwischen schon sehr traurig, daß man auf den rechtsvorrang
hinweisen muß, ich hab den rechtsvorrang noch als "die" grundregel
gelernt, bin aber auch "nur" ein 66er baujahr. (sorry für ot)
ich hätte da eine andere frage. wenn wie auf der simmeringer
hauptstraße ein linienbus den selbstständigen gleiskörper befährt,
würde mich die vorrangregelung interessieren. wenn man von der
hauptfahrbahn über den selbstständigen gleiskörper abbiegt hat man
nachrang gegenüber der bim, das ist klar. aber autos, die den
selbstständigen gleiskörper befahren, kommen aus dem ruhenden verkehr
(weil sie ja nur zm zufahren diesen befahren dürfen) und haben damit
nachrang gegenüber den abbiegern. wie schauts dann mit dem
linienomnibus aus, er ist ja auch nur ein "auto".
mdf
luki