Bernhard Vogl:
>> Nicht unbedingt. Den Fahrgast interessiert (wenn überhaupt) ja nur,
>> ob Kurzstreckenfahrscheine (WiLi) oder Binnenstreckenfahrscheine
>> (Dr.R) gültig sind.
>>
>> Und für alle A-Linen gilt: "Es gelten die Tarifbestimmungen der
>> Wiener Stadtwerke - Verkehrsbetriebe".
> Also gelten jetzt für die 76A bis 79A und 90A bis 98A Linien die
> Fahrscheine der Wiener Linien oder nicht? Wenn nein, warum sind es dann A-
> Linien? Und wenn ja, wieso kann es sein, dass auf reinen Dr.-Richard-
> Linien, wo auch Dr.-Richard die Konzession hat, Wiener-Linien-Fahrscheine
> gelten?
Soviel ich das verstande habe:
A-Linien: Betreiber WVB - können aber den Betrieb an andere Firmen
"outsourcen". Das heißt, die anderen Firmen stellen gegen Bezahlung den
Wagenpark einer oder mehrerer Linien, fahren aber für die WL. Route und
Fahrplan sind von den WL vorgegeben. Somit gelten die Tarifbestimmungen der
WL und es werden auch Fahrscheine der WL ausgegeben. Das hat mit dem
eingesetzten Wagenpark nichts zu tun; in die Regel führen die Busse zur
besseren Erkennung die Tafel "Im Auftrag der Wiener Linien" mit sich.
B-Linien: Betreiber ist das jeweilige Verkehrsunternehmen, das hierfür eine
Konzession besitzen muß und im Rahmen derer auch Fahrplan und
Streckenführung festlegen kann. Es kann entsprechend seinen Vereinbarungen
mit den WL deren Fahrscheine akzeptieren oder eben auch nicht akzeptieren
(in Wien akzeptieren natürlich alle). Beim Fahrer kaufen kann man jedoch nur
Fahrscheine des betreffenden Unternehmens, die dann natürlich auch nur auf
den unternehmenseigenen Linien gelten.
Daher kannst du auf den 7xA und 9xA Linien mit WL-Fahrausweisen fahren, da
die Linien - wenn auch mit einem fremden Wagenpark - von den WL betrieben
werden.
So, bitte um Korrektur, falls ich was durcheinandergebracht habe.
LG, Ferry
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Ing. Ferry Bolhar-Nordenkampf
A-1010 Vienna / AUSTRIA
E-mail: bol@adv.magwien.gv.at
"Wenn hier einer schuld ist, dann immer nur der Computer."