Re: [W] unfall 71er

--- In stadtverkehr-austria-fotos@y..., Gerhard Böhm <gboehm@a...>
wrote:
> Am Sonntag, 30. Dezember 2001 00:48 schrieb haidi0:
>
> > "Nachrang"
> richtig: "Vorrang geben"

Ist richtig.,

>
> > Zusatztafel "besonderer Verlauf der Straße mit Vorrang"
> richtig: "Vorrangstraße mit besonderem Verlauf"

Falsch!

STVO, §19. Abs. 4:
Zitat Anfang:

Ist vor einer Kreuzung das Vorschriftszeichen "Vorrang geben"
oder "Halt" angebracht, so haben sowohl die von rechts als auch die
von links kommenden Fahrzeuge den Vorrang. Ist jedoch auf einer
Zusatztafel ein besonderer Verlauf einer _Straße_ _mit_ _Vorrang_
dargestellt, so haben die Fahrzeuge, die auf dem dargestellten
Straßenzug kommen, den Vorrang, unabhängig davon, ob sie dem
Straßenzug folgen oder ihn verlassen; ansonsten gilt Abs. 1. Beim
Vorschriftszeichen "Halt" ist überdies anzuhalten.

Zitat Ende

Deshalb sagt auch dieses Zeichen nicht aus, dass es sich bei der
Straße um eine "Vorrangstraße" handelt, im Zuge derer man auf
Kreuzungen überholen darf und auf der das Umkehren und das
Linkszufahren verboten ist.

Nur die kleinen, schmalen Taferln mit dem dickeren waagrechten Strich
und dem dünneren senkrechten Strich sagen aus, dass es sich bei der
Straße um eine "echte" Vorrangstraße handelt.

Diese Diskussion hatte ich in der Fahrschule Karlsplatz, als ich mit
meiner Frau zusätzliche Übungsfahrten machte. Wurde auch immer
als "Vorrangstraße mit besonderem Verlauf" erklärt. Wollten meine
Frau wegen dieser Frage bei der Vorprüfung nicht zur
Führerscheinprüfung antreten lassen. Nachdem sich die Fahrschule -
auf meine Beschwerde hin - beim VErkehrsministerium erkundigt hatte,
wurde damals den SChülern erklärt: "Nach einer neuen Rechtsauslegung
heißt es jetzt...."

LG
Hannes

LG
Hannes

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