Re: [stvrkr-a-fotos] Re: [stvkr-a] [W]6er in Reinprechtsdorfer Straße

>>
> Der Fotograf ist Hans Heinz Heider; nur zur Information: Er
> mag es nicht, wenn man seine Bilder weitergibt, aber in
> diesem Fall ist es eh älter als 30 Jahre.

Was haben die 30 Jahre damit zu tun? Das Urheberrecht endet 70 Jahre
nach dem Tod des Urhebers (§60UrhG)
http://www.uibk.ac.at/c/c3/c305/zivilonline/gesetze/urhg/p60urhg.html
<<

nein, es wird zwischen Kunstwerken und sog. "schliechten" Fotografien
unterschieden. Bei ersteren gilt die Schutzdauer von 70 Jahren; für
Lichtbilder ohne künstlerischen Anspruch hingegen 30 Jahre. Allerdings
haben sich schon Juristen wilde Diskussionen darüber geliefert, ab wann
ein Werk eine eigenständige künstlerische Schöpfung ist. Die
durchschnittlichen Tramwaybilder sind es aber eher nicht, würde ich mal
sagen: "Die Schöpfung muß den Stempel der Einmaligkeit und der
Zugehörigkeit zu ihrem Schöpfer tragen, sie muß Individualität aufweisen.
Nicht die technisch perfekte, sondern die künstlerisch gestaltete Aufnahme
genießt urheberrechtlichen Schutz."

Quelle: Zanger, Urheberrecht für Fotografen, Verlag Orac

Harald A. Jahn
www.viennaslide.com (heute in offizieller Mission unterwegs ;-)
Seisgasse 2, 1040 Vienna, Austria
Phone +43-1-505 54 90

Antwort auf