--- In stadtverkehr-austria-fotos@y..., "Thomas Theisinger" <thomas_theisin=
ger@h...> wrote:
> Salut!
>
>
> Die Devise "doppelt doppelt hält besser" scheinen sich die Pinsler der
> Südtiroler-Platz-Ausschilderung sehr zu Herzen genommen haben, als sie fü=
r
> die BahnBusse gleich eine Vierfach-Ausnahme vom Fahrverbot vorsahen:
> * als ÖBB-Bus,
> * als Linienbus,
> * als Dienstfahrzeug der ÖBB
> * und als "ÖBB".
>
>
> Würde man dieses Verkehrszeichen ernst nehmen, müsste man die Zufahrtvon=
> KLUG-Reisebussen (Gelegenheitsverkehr) mit Besitzstörungsklagen quittiere=
n.
> Selbst Fahrzeuge (Nicht-Linienbusse) von Blaguss/Eurolines - Betreiber de=
s
> dortigen Informations- und Fahrkartenverkaufsschalters - sowie die Feuerw=
ehr
> und Rettung würden sich strafbar machen!
>
>
> Vielleicht sollte die ÖBB bei der Ausschilderung jemanden beauftragen, de=
r
> sich damit auskennt ...
Naja, auf einem öffentlichen Grund wäre dieses Verkehrszeichen ungültig, da=
jeweils nur 1 Zusatztafel angebracht sein darf.
In diesem Fall gibt es nur 1 Tafel, die relevant ist: "Privatgrund", damit =
bedarf es keinerlei Verkehrszeichen und Ausnahmeregelungen mehr und der ganz=
e Christbaum ist unnötig.
LG
Hannes