Salut!
In einem Uni-Skriptum habe ich nachfolgenden Zeitungsartikel gefunden (aus
1979 - man staune über die fast tagesaktuellen Fallbeispiele der juritischen
Institute!), welcher gut in unser aktuelles Diskussionsdreieck (Hauptliste)
Doppelstockbusse <> Ausschilderung <> Haftung
passt.
Da die Unterführung klar gekennzeichnet war (Straßenverkehrszeichen) und der
Fahrer darüberhinaus eine klare Weisung missachtet hat, musste er für (einen
kleinen) Teil des Schadens selbst aufkommen.
*Theisi*
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