Heute (1. Mai) wurde ich - in die Heimat meiner Jugend zurückgekehrt -
Ohrenzeuge folgender Fahrscheinkontrolle inklusive passender Ausrede, die sehr
wohl etwas brachte:
Die Aufforderung eines VOR-Kontrollorgans (156B - Dr. Richard), den
Fahrschein vorzuzeigen, wurde von einem weiblichen (augenscheinlich von auswärts
zugereistem) Fahrgast mit folgendem Satz quittiert: "Als ich in die U4
eingestiegen bin, waren alle Fahrkartenautomaten abgesperrt und der Stationswart hat
mir gesagt, heute gäbe es Freifahrt".
Erster Gedanke: 'He, he, Ausrede Nummer 147 ...'
Doch es kam anders und als ich dachte - der VOR-Arbeiter beauskunftete wie
folgt: "Nein, nein. Erstens gilt die Freifahrt nur bis 13 Uhr und zweites nur
auf Linien *zum Rathausplatz*!"
Stimmt das wirklich, dass für den 1. Mai eine auf einen Zeitraum und ein
Fahrtziel (oder zumindest Fahrtrichtung stadteinwärts) beschränkte Freifahrt
gab? Wer hat sie angeordnet, wer hat sie bezahlt?
Und warum wurde die Freifahrt nicht gleich an die Vorlage eines gültigen
SPÖ-Parteibuches gebunden?
Das Kontrollorgan war übrigens sehr kulant. Die Frau "durfte" sich einen
Dr.-Richard-Fahrschein kaufen. Ein teurer Spass: ein DrR-Ticket für den 156B,
ein weiteres DrR-Ticket für den 60B, retour noch ein DrR-Fahrschein für den
60B, dann erst ein VOR-Zonenticket (bei Benützung der Straßenbahn). Den
VOR-Fahrschein gibt's beim Schwarzkappler nämlich nur gegen Auslage von 42,30 -
allerdings Euro (582 öS).
Auch der Fahrer war sehr bemüht. Die ganze Konstellation nicht glaubend hat
er sogar seine Zentrale angefunkt - die allerdings sein Begehr etwas ratlos
nicht beauskunften konnte.
*Theisi*
--
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