Bernhard Vogl:
>>> Und wenn heute ein Stempel-Automat falsch eingestellt ist (und das
>>> kommt vor, siehe z. B. Straßenbahnjournal!), dann zahlst Du die 62
>>> Euro, ohne etwas dafür zu können.
>>
>> Sicher nicht. Der Kontrollor ist verpflichtet, bei allen Entwertern
>> zuerst "Proben" mit eigenen Testfahrscheinen zu ziehen
>
> Das nützt aber nicht immer etwas:
>
> 1. Wenn man den Fahrschein in einem anderen Zug/Bus entwertet hat und dann
> umgestiegen ist. Wie soll da der Kontrollor feststellen können, ob der
> Entwerter in dem anderen Zug/Bus richtig eingestellt war?
Das ist natürlich ein Problem. In Budapest war es seinerzeit so, dass manbei jedem Umsteigen einen neuen Fahrschein entwerten musste (die natürlich entsprechend billiger waren; seinerzeit, wie ich dort war (1988), hat ein Straßenbahnfahrschein 1.- Ft (damals ca. 30g) gekostet. Somit war klar,dass bei einer Kontrolle der Fahrschein immer von einem Entwerter im selben Zug gelöst werdem musste.
> 2. Kommt es manchmal vor, dass der Entwerter bei der Anfangsstation noch
> nicht initialisiert ist, (was sich so auswirkt, dass auf der Anzeige
> "gesperrt" steht und der Entwerter nicht benutzbar ist, so als ob er
> kaputt wäre), und dann aber kurz vor erreichen der nächsten Haltestelle
> der Entwerter in Betrieb gesetzt wird. Wenn nun ein Fahrgast den
> gesperrten Entwerter sieht, kriegt er nicht unbedingt mit, dass etwas
> später der Entwerter plötlich in Betrieb ist. Wenn ein paar
> Haltestellen später ein Kontrollor kommt, ist die Strafe fällig.
Wenn der Entwerter gesperrt ist, kann der Fahrschein ja nicht entwertet werden. Das Entwerten ist doch mit einem deutlichen Geräusch verbunden, das kann man nicht überhören. Wenn ich also bei einem Entwerten einen Fahrschein nicht entwerten kann (es rührt sich nichts), probier ich's bei einem anderen; geht keiner, gehe ich zum Fahrer und mache ihn darauf aufmerksam. Bei einer allfälligen Kontrolle müsste dann der Fahrer als Zeuge auftreten.
>> Zivilrechtlich gesehen glaube ich außerdem, daß
>> den Kontrollor hier die Beweispflicht trifft - wenn er behauptet, daß du
>> mit einem falschen/alten Fahrschein unterwegs bist, muss er das auch
>> beweisen - und der Aufdruck ist eben, wie sich gezeigt hat, kein
>> schlüssiger Beweis.
>
> Die Beweislast liegt hier sicher auf der Seite des Fahrgastes! Denn sonst
> könnte man ja nie einen Schwarzfahrer bestrafen, der irgendeinen
> Fahrschein von irgendwann bei sich hat, und behauptet, der Entwerter wäre
> falsch eingestellt. Das würden dann wohl viele Leute so machen, dass sie
> ein einziges mal einen Fahrschein kaufen, und dann jahrelang
> damit fahren, und es war halt immer der Entwerter falsch eingestellt ...
Naja, so gesehen hast du natürlich recht. Trotzdem würde ich es hier auf einen Prozeß ankommen lassen. Wieso soll ich für etwas zahlen, das ich nicht getan habe? Und die "Hyroglyphen" auf dem Fahrschein zu entziffern,kann man einem Durchschnittsfahrgast ja nun wirklich nicht zumuten. Woher soll der wissen, ob das, was er jetzt gestempelt hat, stimmt?
Einzige Möglichkeit wäre, sich beim Entwerten Linie, Fahrrichtung, Haltestelle und Wagennummer zu merken. Der Kontrollor könnte dann durch Rückfragen die Richtigkeit dieser Angaben prüfen, den Fahrer anfunken und überprüfen lassen, dass der Entwerter wirklich falsch stempelt - falls er das dann noch tut.
> Bezüglich ÖBB habe ich auch einmal in der Konsument-Zeitschrift gelesen,
> dass bereits überprüft wurde, ob es rechtlich möglich ist, die Beweislast
> auf den Fahrgast zu legen, und dass die ÖBB in dieser Sache recht bekommen
> hat. Ich nehme an, bei den Wiener Linien bzw. beim VOR wird es auch so
> sein. Denn sonst könnte man ja, wie gesagt, nie einen Schwarzfahrer
> bestrafen, weil dann jeder Schwarzfahrer einen Fahrschein mit
> irgendeinem Stempel bei sich hätte.
Was du sagst, klingt plausibel. Aber wie soll ich beweisen, dass der Entwerter in irgendeinem Zug, den ich vor einer Stunde benützt habe, falsch stempelt?
LG, Ferry
---
Ing. Ferry Bolhar-Nordenkampf
A-1010 Vienna / AUSTRIA
E-mail: bol@adv.magwien.gv.at
"Wenn hier einer schuld ist, dann immer nur der Computer."