> > Heißt das, dass die Fahrgäste auch bei geschlossenem Schranken
> > die Gleise
> > überqueren durften? Ich nehme doch an, wenn man zu Fuß die Gleise
> > überqueren kann, dann kann es auch ein Straßenbahn-Zug?
>
> Stimmt schon, aber eben damit die Fahrgäste warten müssen,
> nicht aber die Züge der Linie 58, wurde die Trennung
> eingeführt. Außerdem gab es früher eine Fußgängerbrücke
> über die Gleise. Keine Ahnung, wann die entfernt wurde, und
> warum, aber Teile davon stehen heute noch.
Ja, das mit der Fußgängerbrücke leuchtet mir ein -
Aber das Argument, dass die Fahrgäste warten müssten, aber nicht die Züge,
wäre unsinnig, denn die Wartezeit hätte man ja im Fahrplan der Linie 58
einkalkulieren können. Dann wäre es für die Fahrgäste kein Zeitvorteil
gewesen, außerhalb des Zuges zu warten, bis der Schranken aufgeht.
Eine solche Argumentation, dass eine Teilung da von Vorteil gewesen wäre,
würde der heutigen Zeit entsprechen, aber nicht der damaligen Zeit.
Mit der Fußgängerbrücke ist das natürlich etwas anderes, denn wenn der Zug
der Linie 58 beispielsweise 4 Minuten hätte warten müssen, die Fahrgäste
aber in 2 Minuten die Brücke überquerten, dann war das immerhin ein
Zeitgewinn von 2 Minuten. (Natürlich vorsausgesetzt, dass der jeweilige
Anschluss-Zug auf die umsteigenden Fahrgäste wartete, was aber in der
damaligen Zeit durchaus anzumnehmnen wäre.)
mfg
Bernhard