Re: [stvrkr-a-fotos] zu [W] Haltestellen-Tafeln - Optische Gestaltung

andreas_rene_klement schrieb:

> Übrigens: es betrifft nur die Bushaltestellen,
> da die Haltestellentafeln der Tramway natürlich
> nicht unter das KflG fallen (in der StrabVO habe
> ich auf die Schnelle nix gefunden).

Laut StrabVO gelten die selben H-Tafeln. Allerdings ist dort vorgesehen,
dass die neue Vorschrift nur für neue Betriebe bzw. bei wesentlichen
Änderungen der Betriebsvorschriften erfüllt werden muss.

Grüße, Gerald

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