[stvkr-a-fotos] Re2: Videoueberwachung /[W] Die neue Busflotte der Wiener Linien

Die Video-Aufnahmen an anderen Orten sind in den meisten europäischen Ländern ebenso legal wie die in Bus und Tram.
Und es ist auch legal, sie mit anderen Aufnahmen abzugleichen.

Der Datenschutz verbietet einen solchen Abgleich zur Ermittlungen von Straftaten nicht  (wie viele glauben),
sondern nur das das beliebige Weitergeben solcher Informationen an andere, die mit den polizeilichen Ermittlungen nichts zu tun haben.

An etlichen Verfahren von Straftaten im öffentlichen Raum habe ich sehen können, dass Videos und Fotos von Überwachungskameras viel zuverlässiger zur Aufklärung und Ahndung solcher Delikte beitragen können als etwa Phantombilder oder Zeugenaussagen.
Auch die jüngsten Vorfälle in Boston beweisen es.

Grüße aus Strasbourg
Franz   (bin Jurist)

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> Von: Gerald S. <b1.702@gmx.at>
>An: stadtverkehr-austria-fotos@yahoogroups.com
>Gesendet: 7:02 Sonntag, 21.April 2013
>Betreff: Re: [stvkr-a-fotos] Re: Videoueberwachung /[W] Die neue Busflotte der Wiener Linien
>
>
>

>Franz A. Roski:
>
>> Das kann ich aus Strasbourg nicht bestätigen.
>> In Strasbourg gibt es auch eine 48stündige Speicherung aller Videos in
>> Bus und Tram..
>>
>> Aus der jahrelangen Praxis ergibt sich, dass so gut wie jeder Fall eines
>> Übergriffs, der vom Video erfasst wurde, auch zur Aufklärung und Ahndung
>> kommt.
>> Die Tram- und Bus-Videos werden nämlich mit Fotos und anderen Videos aus
>> der Stadt abgeglichen, und so gelingt es kaum jemandem, unbemerkt zu
>> entkommen.
>
>Ja, wenn es andere Fotos und Videos gibt, sprich, wenn der Täter bereits
>eines anderen Verbrechens verdächtigt wird oder vorbestraft ist.
>Tatsächlich wird die überwiegende Mehrheit der Täter, die Übergriffe auf
>Personal der Verkehrsbetriebe durchführen, auch mehrmals auffällig. (Ein
>"normaler" Mensch würde so etwas ja nicht machen.)
>
>Denn das Abgleichen von irgendwelchen Videos irgendwo aus der Stadt mit
>dem eines konkreten Anlassfall widerspricht so ziemlich allen
>Datenschutzgesetzen!
>
>Das fällt aber bitte trotzdem unter "konventionelle" Aufklärung, denn
>genauso gut könnte man den Überfallenen selbst die anderen Fotos und
>Videos ansehen lassen.
>
>Früher hat man halt Phantombilder veröffentlich, und das hat genauso gut
>funktioniert.
>
>Grüße, Gerald
>
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